Inklusion

Was verstehen wir unter Inklusion?

Wir gehen davon aus, dass jedes Kind ein Geschöpf Gottes ist und jeder mit seinen Stärken sowie Schwächen angenommen ist. Auf dieser Basis (er-)leben und verstehen wir Verschiedenheit als Bereicherung. Kinder mit ihren ganz individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen lernen gemeinsam. Dazu zählen für uns selbstverständlich auch Kinder mit Teilleistungsschwächen oder einem spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf.

Welchem sonderpädagogischen Förderbedarf können wir gerecht werden?

Wir beschulen Kinder mit den Förderschwerpunkten:
• Geistige Entwicklung
• Lernen
• Emotionale und soziale Entwicklung inkl. Autismus
• Körperliche und motorische Entwicklung

Zu beachten ist, dass wir keine barrierefreie Einrichtung sind und das Kind ggf. mit Hilfsmitteln in der Lage sein muss, Stufen/Treppen zu überwinden. Außerdem können wir keine erhöhten pflegerischen Maßnahmen, wie es z.T. bei Kindern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder bei Kinder mit einer Schwerst-Mehrfachbehinderung notwendig wäre, umsetzen. Das Kind sollte über eine grundsätzliche Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit/Aufgeschlossenheit verfügen und möglichst mit wenig Unterstützung zu einem ruhigen Lernverhalten finden.

Wie erfolgt die Aufnahme eines Kindes mit Förderbedarf bzw. was ist zu beachten?

Sie melden ihr Kind an der Schule an und teilen den vermuteten Förderbedarf mit. Wir tauschen uns in einem Gespräch dazu näher aus. Das Kind nimmt an den Probetagen teil. Es erfolgt eine mündliche Information an die Eltern, dass von unserer Seite aufgrund des Entwicklungsstandes einer Aufnahme grundsätzlich
nichts im Wege steht. Erstellung eines förderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch eine zuständige Förderschule. Ggf. Beantragung der Schulbegleitung durch Eltern und Bewilligung dieser über das Sozial- oder Jugendamt➢ Bei Vorlage aller notwendigen Genehmigungen und Voraussetzungen zur integrativen Beschulung erfolgt eine Schulaufnahme.

Wer begleitet das Lernen und die Entwicklung der Inklusions-Kinder?

• Vorrangig der jeweilige Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, wobei zwei
Pädagogen ausgebildete Förderschullehrerinnen sind
• der Bezugserzieher/die Bezugserzieherin
• eine Schulbegleitung (u.a. mit fachlicher Qualifikation, Montessori-
Diplom), wenn dies aufgrund des Förderbedarfs angeraten und
genehmigt ist
• eine Lerntherapeutin
• eine Beratungslehrerin
• ggf. Externe Kräfte aus umliegenden Förderschulen/Beratungsstellen

Wie findet gezielte Förderung hinsichtlich des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs statt?

Die Grundlage bildet der erstellte Förderplan. Die Ziele und Maßnahmen werden im Rahmen der Freiarbeit umgesetzt.Individuelle Anpassungen der Aufgabenstellungen erfolgen während des Fachunterrichtes. Eine spezifische Förderung besonders in den Hauptentwicklungsbereichen findet innerhalb von Förderstunden als
Einzel- oder Kleingruppenförderung statt. Notwendige Ruhe- oder Entspannungsphasen bzw. auch das alleinige Lernen mit wenig Ablenkung werden durch die Schulbegleitung ermöglicht.

Was spricht an unserer Einrichtung für die Beschulung eines Kindes mit Förderbedarf?

• Erfahrenes Pädagogenteam in der Inklusion seit ca. 20 Jahren
• Einsatz von Schulbegleitern, die an der Einrichtung angestellt sind
• Individuelles Lernen im Rahmen der Freiarbeit und innerhalb
altersgemischter Klassen (Modelllernen, anregungsreiches Umfeld,
sprachliche Vorbilder…)
• Montessori-Material zum Lernen auf konkret-anschaulicher Ebene
• Materialien zur Förderung aller Sinne
• Hengstenberg-Material zur Förderung der Koordination und des
Gleichgewichtes
• Förderstunden
• Umsetzung lebenspraktischer Übungen
• Gruppenzeiten zur Entwicklung und Stärkung sozial-emotionaler
Kompetenzen
• Zeit für Gespräche und Klärung von Konflikten
• Patensystem unter den Kindern