Schulgeld

Nach entsprechender Auswertung und Beratung zwischen Schule und
Hort erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme oder Absage des
Kindes, welche Ihnen meist im Dezember vorab per Mail zugeht.
Mit Übersendung der Schul- und Hortverträge im Januar des Jahres der
Einschulung, ist Ihr Kind bei uns an der Schule aufgenommen.
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Wie hoch ist das Schulgeld?
Der Beitrag setzt sich aus Schulgeld und Hortbeitrag zusammen. Der
Hortbeitrag ist zwingender Bestandteil, da aufgrund unserer engen
Zusammenarbeit ein Schulvertrag nur in Zusammenhang mit einem
Hortvertrag geschlossen wird.
Der Elternbeitrag für den Besuch der Grundschule beträgt für das erste
Kind 85,- € im Monat.
Der Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind, das gleichzeitig
diese Grundschule besucht, beträgt 55,- € im Monat.
Ergänzend unterstützen die Eltern die Schule mit 5 Arbeitsstunden pro
Schuljahr. Diese sind über das Schuljahr verteilt, mit 3 Arbeitsstunden in
der Schule zu leisten und mit 2 Arbeitsstunden im Hort.