Wie und bis wann entschuldigen Sie ihr Kind vom Unterricht oder Sport?
Bei Erkrankung Ihres Kindes ist die Schule telefonisch bis spätestens 7.15 Uhr zu informieren (bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter). Das Essen können Sie über Ihren Zugang zur Essenbestellung stornieren. Bei längerer oder ansteckender Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Bei Sportbefreiungen, die länger als eine Woche dauern,
muss ebenfalls ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ebenso benötigen wir ein ärztliches Attest, wenn Schüler in der Schule nicht auf Läusebefall kontrolliert werden durften.