Krankheit

Wie und bis wann entschuldigen Sie ihr Kind vom Unterricht oder Sport?

Bei Erkrankung Ihres Kindes ist die Schule telefonisch bis spätestens 7.15 Uhr zu
informieren (bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter). Das Essen wird dann
abbestellt. Bei längerer oder ansteckender Krankheit ist eine ärztliche
Bescheinigung erforderlich. Bei Sportbefreiungen, die länger als eine Woche dauern,
muss ebenfalls ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Ebenso benötigen wir ein ärztliches Attest, wenn Schüler in der Schule nicht auf
Läusebefall kontrolliert werden durften.