Abholberechtigungen

Sollte Ihr Kind von anderen Personen als den Erziehungsberechtigten abgeholt
werden, benötigen wir eine schriftliche Abholberechtigung. Diese gilt dann je nach
Absprache temporär oder dauerhaft.
Sollte Ihr Kind in einer Fahrgemeinschaft mitfahren, informieren Sie uns darüber
rechtzeitig und schriftlich.
Sollte Ihr Kind z.B. zu einem Kindergeburtstag mit anderen Eltern mitfahren,
informieren Sie uns und erteilen schriftlich eine Abholberechtigung für diesen Tag.